Endlich mehr Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderung

Das heute präsentierte Selbstbestimmungsgesetz bringt den Kanton Zürich bei der Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention (BRK) ein wichtiges Stück voran. Die SP begrüsst diesen längst überfälligen Paradigmenwechsel für Menschen mit Behinderungen sehr. Der Ursprung dieses neuen Gesetzes ist die von der SP mitunterzeichnete Motion «Selbstbestimmung ermöglicht durch Subjektfinanzierung».

Die von der Schweiz mitunterzeichnete BRK verlangt unter anderem, dass Menschen mit Behinderung ihren Aufenthaltsort und ihre Wohnform selbstbestimmt wählen können. Sie sollen selber entscheiden können, mit wem und wie sie leben wollen und nicht aufgrund veralteter Gesetzgebungen und damit verbunden finanziellen Voraussetzungen gezwungen werden, in dieser oder jener Betreuungs- und Wohnform leben zu müssen. Dazu gehört auch die selbstbestimmte Wahl der Betreuung, von Hilfsmitteln oder der persönlichen Assistenz, welche die gleichwertige Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht.

Nötiger Paradigmenwechsel kommt endlich

Das von der Sicherheitsdirektion neu ausgearbeitete und von den Betroffenen und Betroffenenverbänden eng begleitete Selbstbestimmungsgesetz kommt diesen Forderungen sehr entgegen. Es beinhaltet den längst nötigen System- und Paradigmenwechseln von der Objekt- zur Subjektfinanzierung. In Form eines Gutscheins und mit entsprechender Beratung wird der auf Unterstützung angewiesenen Person ermöglicht, diejenigen ambulanten und institutionellen Angebote auszuwählen, welche für sie die richtige Wohn- und Lebensform oder Unterstützung bieten.

 

Die SP begrüsst zudem insbesondere, dass nicht nur Menschen mit einer IV-Rente von dieser Subjektfinanzierung profitieren können, sondern auch diejenigen Betroffenen, welche eine Hilflosenentschädigung beziehen und z.B. in einem regulären Arbeitsprozess stehen, jedoch immer wieder punktuell auf konkrete Unterstützung angewiesen sind.

Die richtige Richtung, aber noch nicht am Ziel

Das neue Gesetz ist ein wichtiger erster Meilenstein in Richtung mehr Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung im Kanton Zürich. Wir sind aber noch lange nicht am Ziel. So wird z.B. viel Betreuungs- und Unterstützungsarbeit von Angehörigen erbracht; es braucht daher auch die Möglichkeit, dass Menschen mit Behinderung, welche von ihren Angehörigen unterstützt und betreut werden, diese auch entsprechend entschädigen können.

 

Im Rahmen der nun bevorstehenden Arbeit im Kantonsrat wird sich die SP auch konkret dafür einsetzen, sich aber insbesondere für den erfolgreichen Abschluss dieses Gesetzes im Parlament stark machen.